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Verein LEED-Schweiz

Ein Hilfswerk zugunsten unterprivilegierter Menschen in Indien

Statuten

 

1. Name:
Unter dem Namen LEED-Schweiz (Liberation, Education and Economic Development) besteht ein Verein nach Artikel 60ff. ZGB.

2. Zweck:
Der Verein pflegt nach entwicklungspolitischen Grundsätzen die Zusammenarbeit mit Organisationen oder Einzelpersonen in Indien, welche sich im Bereich von Ausbildung, Weiterbildung und Bewusstseinsbildung engagieren Besonderes Schwergewicht wird dabei auf die Aus- Weiter- und Bewusstseinsbildung von unterprivilegierten Schichten der indischen Bevölkerung gelegt. Die Förderung von Mädchen und Frauen ist dabei ein besonderes Anliegen.
Dem Verein kommt vor allem die Aufgabe zu, einerseits finanzielle Mittel für die Projekte in Indien aufzutreiben, als auch hier in der Schweiz über die Arbeit der indischen Projekte regelmässig zu berichten.
Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen in der Schweiz (HEKS, Terre des hommes, etc...) wird angestrebt.

3. Mitgliedschaft:
Mitglieder können alle Interessierten werden.

4. Organisation des Vereins:
Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand und die Revisoren. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er organisiert sich selbst.

5. Finanzen:

Die Mittel des Vereins stammen aus
a) Mitgliederbeiträgen
b) freiwilligen Spenden
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt SFr. 30.-.

6. Haftung:
Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen. Die Haftung der Mitglieder ist auf einen Jahresbeitrag beschränkt.

7. Allgemeine Bestimmungen:
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Artikel 60ff. ZGB.

8. Auflösung:
Die Generalversammlung kann mit einfachem Mehr die Auflösung des Vereins beschliessen. Ein nach der Liquidation verbleibendes Vereinsvermögen soll Indienprojekten von HEKS zukommen.

Diese Statuten wurden von der GründerInnenversammlung in Aarau am 15. Juli 1993 und der Gründungsversammlung in Zürich am 10.März 1994 einstimmig angenommen.